Allgemeine Vertragsbedingungen der 3rd Level AG (Version 05.2019)

1. ALLGEMEINER TEIL

1.1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für alle
geschäftlichen Beziehungen zwischen der 3rd Level AG
(anschliessend 3rd Level genannt) und dem Kunden,
insbesondere auch für Folgegeschäfte und fortlaufende
Supportleistungen, ohne dass 3rd Level bei jeder neuen
Lieferung, Dienstleistung oder Service ausdrücklich auf
sie verweisen muss.

1.2. Vertragsabschluss
Verträge zwischen 3rd Level und ihren Kunden werden
entweder durch beidseitige Unterzeichnung eines
Einzelvertrages, durch unwidersprochene
Entgegennahme einer Auftragsbestätigung oder durch
vorbehaltlose Annahme von Leistungen von 3rd Level
abgeschlossen.

1.3. Beizug Dritter
3rd Level kann die vertraglich geschuldeten Leistungen
entweder selber erbringen oder ganz, resp. teilweise,
durch Dritte erbringen lassen.

1.4. Leistungserbringung durch Dritte
Werden Leistungen und/oder Produkte von Dritten
erbracht bzw. zur Verfügung gestellt, so bestimmt sich
deren Umfang nach der Leistungsbeschreibung des
Dritten. Die Leistungen bzw. Produkte bestehen
insbesondere aus Kauf von Hard- und/oder Software
inkl. deren Wartung, Pflege und Support sowie aus
Bereitstellung von Services.
Sofern Produkte und Services von Dritten eingesetzt
werden, akzeptiert der Kunde, dass dessen AGB und
Leistungsbeschreibung zusätzlich Geltung haben. Dem
Kunden ist bewusst, dass der Dritte u.U. seine
Leistungsbeschreibung gemäss seinen AGB während
der Vertragslaufzeit jederzeit abändern kann.

1.5. Erfüllungsort
Erfüllungsort ist bei Wartungs- und Supportleistungen
(Helpdesk, Remotesupport) sowie bei der Erbringung
von Managed Services am Sitz der 3rd Level. Für
Wartungs- und Supportleistungen, welche nur vor Ort
beim Kunden erbracht werden können, gilt der Standort
der Hardware oder Software als Erfüllungsort.
Beabsichtigt der Kunde einen Standortwechsel des
Erfüllungsortes, so kann 3rd Level zum Zeitpunkt des
Standortwechsels:
- die Vertragsgebühr dem zusätzlichen Aufwand
entsprechend erhöhen; oder
- das SLA für die vom Standortwechsel betroffenen
Dienstleistungen und Services auflösen.

1.6. Termine
Terminangaben für Lieferung, Installation und
Inbetriebnahme sind, vorbehältlich ausdrücklicher
Zusicherungen im Einzelvertrag, lediglich Richtwerte
und nicht verbindlich.

1.7. Übergabe und Abnahme
Mängel, die den bestimmungsgemässen Gebrauch des
Arbeitsresultates nicht ausschliessen ("mindere
Mängel"), hindern die Abnahme nicht.
Leistungen gelten als abgenommen, wenn der Kunde sie
vorbehaltlos entgegennimmt. Sie gelten in jedem Fall als
abgenommen, wenn der Kunde Produkte oder Resultate
von Dienstleistungen sowie Services produktiv einsetzt.

1.8. Annahmeverzug des Kunden
Nimmt der Kunde die gehörig angebotene Leistung nicht
an, so kann 3rd Level die gesetzlichen Verzugsrechte
geltend machen und im Falle eines Rücktritts oder
Teilrücktritts einen pauschalisierten Schadenersatz für
die entfallenden zukünftigen Leistungen verlangen.
Dieser beträgt 50% des Vertragswertes der dannzumal
noch nicht gelieferten Produkte und der noch nicht
erbrachten Dienstleistungen bzw. Services. Die
Geltendmachung weiteren Schadens bleibt bei
entsprechendem Nachweis vorbehalten.

1.9. Verzug von 3rd Level
Wird ein verbindlich vereinbarter Termin von 3rd Level
nicht eingehalten und ist diese Verzögerung durch 3rd
Level verschuldet, setzt der Kunde 3rd Level schriftlich
eine angemessene Nachfrist von mindestens 30 Tagen.
Wird auch diese Frist nicht eingehalten, so befindet sich
3rd Level im Verzug und der Kunde kann nach
schriftlicher Ansetzung einer weiteren Nachfrist die
gesetzlichen Verzugsrechte geltend machen.

1.10. Entschädigung
Sämtliche Preisangaben verstehen sich exklusive
Mehrwertsteuer und allfälliger weiterer Abgaben.
Macht 3rd Level Angaben zu Preisen für
Dienstleistungen, so dienen diese vorbehaltlich
ausdrücklicher Zusicherung lediglich der Orientierung
des Kunden und stellen weder einen Fixpreis, ein
verbindliches Kostendach noch einen ungefähren
Kostenansatz dar.
Rechnungen von 3rd Level sind vorbehaltlich
besonderer Vereinbarung innert 10 Tagen zu bezahlen.
Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde ohne
Weiteres in Verzug.

1.11. Zusatzaufwand
Folgende Leistungen kann 3rd Level zusätzlich zu einer
vereinbarten Vergütung nach Aufwand in Rechnung
stellen:
- Leistungen, die nicht im definierten Leistungsumfang
enthalten sind;
- Leistungen für die Analyse und die Behebung von
Störungen, welche nicht von gelieferten, gewarteten
oder betriebenen Komponenten verursacht wurden oder
die nicht reproduzierbar sind (Fehlbedienungen,
Manipulationen, unautorisierte Eingriffe, Einwirkungen
von Drittprodukten, Fehler im vom Kunden oder von
Dritten zur Verfügung gestellten Datenmaterial);
- Leistungen für die Behebung von Fehlfunktionen,
welche durch physische Dritteinwirkung oder höhere
Gewalt entstehen (physische Beschädigung durch den
Kunden oder Dritte, Stromausfall, Überspannung,
Blitzschlag, Elementarschäden, Tierfrass, Einflüsse
durch ungewöhnliche physikalische, chemische oder
elektrische Belastungen);
- Aufwand, der entsteht, weil der Kunde seine
Mitwirkungspflichten verletzt hat;
- Aufwand, der durch Software-/Viren-Angriffe
verursacht wurde;
- Lieferung von Zubehör und Verbrauchsmaterial.

1.12. Zahlungsverzug des Kunden
Ist der Kunde mit der Bezahlung einer Rechnung von 3rd
Level in Verzug, so kann 3rd Level einen Verzugszins
von 8% geltend machen. 3rd Level kann im Rahmen der
gesetzlichen Verzugsrechte bei einem Rücktritt oder
Teilrücktritt einen pauschalisierten Schadenersatz für die
entfallenden zukünftigen Leistungen verlangen. Dieser
beträgt 50% des Vertragswertes der dannzumal noch
nicht gelieferten Produkte und der noch nicht erbrachten
Dienstleistungen sowie der nicht erbrachten Services.
Die Geltendmachung weiteren Schadens bleibt bei
entsprechendem Nachweis vorbehalten.
Für sämtliche wiederkehrende Dienstleistungen oder
Services, wie insbesondere Wartung und Support, kann
3rd Level, nachdem der Kunde mit der Bezahlung einer
Rechnung seit 30 Tagen in Verzug ist, seine
Dienstleistungen oder Services für die Dauer des
Verzugs einstellen und diese erst wieder aufnehmen,
wenn alle Ausstände beglichen sind.

1.13. Mitwirkungspflichten
Der Kunde muss alle in seinem Bereich liegenden
Voraussetzungen schaffen, dass 3rd Level die
Leistungen erbringen kann. Der Kunde ist insbesondere
verantwortlich für:
- Ausbildung: Ausbildung der Mitarbeiter in Bezug auf
die Vertragsprodukte; Vermittlung der allgemein
üblichen Anwenderkenntnisse und falls erforderlich
Ausbildung von Superusern;
- Störungs- und Fehlermeldung: Unverzügliche
Information beim Auftreten von Störungen und Fehlern
in der von 3rd Level vorgegebenen Form; möglichst
genaue Beschreibung und Dokumentation der
auftretenden Störungen;
- Datenverantwortung: Bereitstellung der zu
verarbeitenden Daten; Eingabe der Daten;
Datenübernahme und Wiederherstellung der Daten;
Verantwortung für Datenintegrität und die Einhaltung
der datenschutzrechtlichen Vorschriften;
- Datensicherung: Ausführung und Kontrolle der
Datensicherung, sichere Aufbewahrung der Backups;
- Passwörter: Verwendung von sicheren Passwörtern
und Einhaltung allfälliger Vorschriften und
Empfehlungen von Herstellern;
- Infrastruktur: Bereitstellung von geeigneten
Räumlichkeiten für die Installation von Produkten;
Verantwortung für die Einhaltung der Vorschriften
bezüglich Raumtemperatur und Sauberkeit von
Räumlichkeiten, in welchen sich IT-Anlagen befinden;
Sicherstellung der Stromversorgung; Gewährung des
Zutritts für Mitarbeiter von 3rd Level zu den
Räumlichkeiten des Kunden; Sicherung der Produkte
gegen unbeabsichtigten Verlust, Beschädigung,
Diebstahl und Elementarschäden;
- Benutzungsvorschriften: Einhaltung der von 3rd Level
bzw. den Herstellern vorgegebenen
Benutzungsvorschriften; sorgfältige Behandlung und
äusserliche Reinigung der Vertragsprodukte;
- Unterstützung von 3rd Level: Mithilfe bei Arbeiten im
Betrieb des Kunden nach Anweisung von 3rd Level,
Ausführung der von 3rd Level dem Kunden
zugewiesenen Arbeiten;
- Kommunikation: Bereitstellung und Sicherstellung von
Datenkommunikation, Internetanschluss und
Telefonie; Verwaltung der Schnittstelle mit den
entsprechenden Anbietern; Unterhalt der kundenseitig
zu installierenden technischen Einrichtungen für die
Fernwartung;
- Verbrauchsmaterial: Besorgung von
Verbrauchsmaterial wie Tonern, Papier und Disketten
sowie Ersatz von Verschleissteilen.
Weitere Mitwirkungspflichten können sich sinngemäss
auch aus dem Umfang der im Vertrag vereinbarten
Leistungen ergeben.

1.14. Immaterialgüterrechte
Soweit im Einzelvertrag nichts anderes bestimmt wird,
verbleiben sämtliche Rechte an den durch 3rd Level oder
deren Subakkordanten erstellten Arbeitsergebnisse bei
3rd Level. Der Kunde erhält ein nicht ausschliessliches,
nicht übertragbares und zeitlich unbeschränktes
Nutzungsrecht daran.
Allfällige Nutzungsrechte bestimmen sich
ausschliesslich nach der Offerte oder dem Einzelvertrag
sowie im Falle von durch Dritte zur Verfügung gestellte
Leistungen oder Produkte, nach den Lizenzbedingungen
des Dritten.

1.15. Gewährleistungsausschluss bei
Selbstverschulden
Eine eigenmächtige Nachbesserung durch den Kunden
oder durch Dritte ist ausgeschlossen. Sofern der Kunde
Hardware- oder Softwareprodukte unsachgemäss
behandelt, selber verändert oder repariert oder solche
Handlungen durch nicht von 3rd Level autorisierte Dritte
vornehmen lässt, verliert er sämtliche Gewährleistungs-
und Haftungsansprüche. Überdies kann 3rd Level den
dadurch verursachten, zusätzlichen Aufwand zu den
jeweils gültigen Konditionen in Rechnung stellen.

1.16. Genehmigung
Setzt der Kunde Produkte und Arbeitsresultate produktiv
ein, so gelten solche Leistungen in jedem Fall als
genehmigt, wenn innert 10 Tagen nach der Abnahme
oder, fehlt eine solche, innert 10 Tagen nach der
Übergabe keine schriftliche Mängelrüge erfolgt.
Ausgenommen sind Mängel, welche auch bei
ordnungsgemässer Prüfung nicht entdeckt werden
konnten. Solche Mängel können bis zum ordentlichen
Ablauf der Gewährleistungsfrist geltend gemacht
werden.

1.17. Haftung
3rd Level haftet bei Verschulden für Personen- und
Sachschäden bis zum Preis des mangelhaften
Produktes oder der fehlerhaften Dienstleistung oder
Services. Im Falle wiederkehrender Dienstleistungen
(Wartung etc.) oder Services gilt eine Jahresgebühr als
Preis der Dienstleistung bzw. des Services. Für
Hilfspersonen sowie für Vermögensschäden wie
entgangenen Gewinn, nicht realisierte Einsparungen,
eigene Aufwendungen des Kunden, Regressansprüche
Dritter, Verzugsschäden, Schäden aus Datenverlust und
Datenbeschädigung, Schäden aus der kommerziellen
Anwendung der Produkte und für aus dem Beizug Dritter
resultierende Kosten wird jede Haftung ausgeschlossen,
soweit dies gesetzlich zulässig ist.

1.18. Leasing
Ein allfälliger Leasing- oder Refinanzierungsvertrag über
den Vertragsgegenstand hat nur Einfluss auf die
Eigentumsverhältnisse sowie die Schuldnerstellung
bezüglich des Preises. Die übrigen Rechte und Pflichten
(wie insbesondere die Mitwirkungspflichten sowie die
Nutzungsbefugnisse hinsichtlich Software) bleiben
davon unberührt.

1.19. Verrechnungsausschluss
Mit Forderungen von 3rd Level kann der Kunde nur
solche Gegenforderungen verrechnen, die von 3rd Level
schriftlich anerkannt wurden.

1.20. Eigentumsvorbehalt und Retentionsrecht
3rd Level behält sich das Eigentum an den verkauften
Produkten vor, bis der Kunde die Produkte vollständig
bezahlt hat. Der Kunde verpflichtet sich,
Eigentumsvorbehalte Dritten, insbesondere allfälligen
Vermietern, mitzuteilen sowie unter Eigentumsvorbehalt
stehende Produkte nicht zu veräussern und sie sorgfältig
zu behandeln.
Der Kunde kann für seine Forderungen kein
Retentionsrecht an im Eigentum von 3rd Level
stehenden und sich beim Kunden befindlichen Sachen
geltend machen. 


1.21. Geheimhaltung
3rd Level und der Kunde verpflichten sich gegenseitig
zur Geheimhaltung aller Wahrnehmungen und
Unterlagen, die zur geschäftlichen Geheimsphäre
gehören. Diese Verpflichtung gilt nicht für Informationen,
die nachweislich öffentlich bekannt sind oder ohne
Dazutun des Informationsempfängers öffentlich bekannt
werden.
Die Verpflichtung zur Geheimhaltung besteht nach
Beendigung des Vertragsverhältnisses weiter.

1.22. Störungsmeldestelle
Störungen sind an folgende Stelle zu melden:
3rd Level AG
Rothenburgstrasse 80, 6020 Emmenbrücke
Telefon: +41 43 488 67 55
Email: servicedesk@3rd-level.ch

1.23. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Anwendbar ist schweizerisches Recht unter Ausschluss
des Übereinkommens der Vereinten Nationen über
Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.
April 1980. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Emmen.


2. HARDWARE

2.1. Vertragsgegenstand
3rd Level verkauft dem Kunden die im Einzelvertrag oder
der Auftragsbestätigung bezeichneten, respektive bei
mündlicher Bestellung die gelieferten
Hardwareprodukte.

2.2. Preise
Der Kunde verpflichtet sich, den Kaufpreis zu bezahlen.
Dieser ergibt sich aus dem Einzelvertrag oder der
Auftragsbestätigung. Bei mündlicher Bestellung ohne
nachweisbare Preisvereinbarung entspricht er den
jeweiligen Standardpreisen von 3rd Level.
Der Kaufpreis kann nach Vertragsabschluss von 3rd
Level in Rechnung gestellt werden.

2.3. Gewährleistung
ZurWahrung seiner Mängelrechte hat der Kunde die ihm
gelieferten Hardwareprodukte unmittelbar nach
Lieferung zu prüfen und allfällige Mängel sofort schriftlich
zu rügen. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist,
beträgt die Gewährleistungsfrist 3 Monate und beginnt
mit Auslieferung der Hardwareprodukte an den Kunden.
Die Gewährleistungsrechte des Kunden ergeben sich
aus den Herstellerbedingungen. Gegenüber 3rd Level
bestehen diese Gewährleistungsrechte ausschliesslich
darin, dass 3rd Level die Gewährleistungsrechte gemäss
Herstellerbedingungen gegenüber dem
Hersteller/Lieferanten einfordert. Kommt der
Hersteller/Lieferant seiner Gewährleistungspflicht nicht
freiwillig nach, so tritt 3rd Level die
Gewährleistungsrechte zur rechtlichen Durchsetzung an
den Kunden ab. Andere Gewährleistungsansprüche
gegenüber 3rd Level werden wegbedungen.
Verschleissteile und Verbrauchsmaterial wie Toner,
Batterien etc. sind vom Kunden in jedem Fall auf eigene
Kosten zu ersetzen.

3. SOFTWARE

3.1. Vertragsgegenstand
3rd Level erteilt dem Kunden ein Nutzungsrecht an der
Software gemäss Vertrag.

3.2. Nutzungsrecht und Gewährleistung
Die Lizenzbedingungen und die Gewährleistung
gegenüber dem Hersteller der Software ergeben sich
direkt aus den Herstellerbedingungen. Jede
Gewährleistung für Software gegenüber 3rd Level ist
ausgeschlossen.

3.3. Übergabe und Installation
3rd Level übergibt dem Kunden die Software von
Drittlieferanten auf dem vom Hersteller an 3rd Level
abgegebenen Datenträger. Analog kann 3rd Level den
Downloadlink der Installationsdatei von Drittlieferanten
übermitteln bzw. diese elektronisch zur Verfügung
stellen. Eine Dokumentation wird nur abgegeben, wenn
diese vom Hersteller zur Verfügung gestellt wird. Die
Installation der Software ist als zusätzliche
Dienstleistung separat unter Vertrag zu nehmen.

3.4. Schutzrechte
Der Kunde anerkennt die Schutzrechte der Hersteller an
Programmen und Dokumentationen und wird die
entsprechenden Schutzrechtsvermerke unverändert
belassen. Der Kunde verpflichtet sich, Software und
Dokumentation Dritten weder ganz noch auszugsweise
zugänglich zu machen oder zu veröffentlichen.

3.5. Preise
Der Kunde verpflichtet sich, die Lizenzgebühren für die
Software zu bezahlen. Diese ergeben sich aus dem
Einzelvertrag oder der Auftragsbestätigung. Bei
mündlicher Bestellung ohne nachweisbare
Preisvereinbarung entsprechen sie den jeweiligen
Standardpreisen von 3rd Level.
Die Lizenzgebühren können nach Vertragsabschluss
von 3rd Level in Rechnung gestellt werden.

4. DIENSTLEISTUNGEN

4.1. Vertragsgegenstand
3rd Level erbringt EDV-Dienstleistungen wie Installation
von Hardware und Software, Vornahme von
kundenspezifischen Einstellungen der Software
(Customizing und Parametrisierung), Rollouts,
Durchführung der Datenübernahme, Durchführung von
Projekten, Personalverleih, Unterstützung bei der
Projekteinführung und Inbetriebnahme
(Projektmanagement), Durchführung von Tests,
Schulung sowie Support des Kunden.

4.2. Time and Material
3rd Level erbringt Dienstleistungen auf „Time and
Material“- Basis. Dabei werden der Kauf von Hardware
und Software sowie die Erbringung von Dienstleistungen
als voneinander unabhängige Rechtsgeschäfte
betrachtet.

4.3. Erfüllungsort
Dienstleistungen werden nach Wahl von 3rd Level
entweder an einer Geschäftsstelle von 3rd Level oder
beim Kunden erbracht.

4.4. Zahlungskonditionen
Dienstleistungen werden von 3rd Level nach Aufwand zu
den jeweils gültigen Konditionen erbracht.
Reisezeit gilt als Arbeitszeit und wird ebenso wie Spesen
zu den jeweils gültigen Konditionen in Rechnung gestellt.

4.5. Gewährleistung
Bei jeder Dienstleistung berücksichtigt 3rd Level ihre
Kenntnisse und Erfahrungen sowie die allgemein
anerkannten technisch-wissenschaftlichen Grundsätze
der Informatik und wendet die entsprechende Sorgfalt
an.
Ist aufgrund einer Dienstleistung ein zu übergebendes
Arbeitsresultat geschuldet, gewährleistet 3rd Level, dass
das Arbeitsresultat zum Zeitpunkt der Übergabe den
Spezifikationen entspricht, wie sie im Einzelvertrag
definiert wurden. Mängel hat der Kunde 3rd Level
unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Die
Gewährleistungsfrist beträgt 3 Monate nach
Abnahme/Übergabe. Die Gewährleistung ist beschränkt
auf Nachbesserung durch 3rd Level. Andere
Gewährleistungsansprüche werden wegbedungen.

5. SERVICES

5.1. Vertragsgegenstand
3rd Level erbringt während der Vertragsdauer, die im
Einzelvertrag bezeichneten Services. Services
umfassen den Betrieb von IT-Infrastruktur zur Nutzung
durch den Kunden über einen
Telekommunikationsanschluss.

5.2. Leistungsabgrenzungen
Für Telekommunikationsleistungen übernimmt 3rd Level
keine Verantwortung.

5.3. Erfüllungsort
Services werden nach Wahl von 3rd Level entweder an
einer Geschäftsstelle von 3rd Level oder beim Kunden
erbracht.

5.4. Service Level
3rd Level erbringt die Services unter Einhaltung der
vertraglich vereinbarten Service Levels.

5.5. Entschädigung
Für Services wird 3rd Level mit der im Einzelvertrag
definierten Pauschale entschädigt. Sie wird vorbehältlich
anderer Vereinbarung quartalsweise im Voraus in
Rechnung gestellt.
Support und Changes sind nicht durch die Pauschale
abgedeckt und werden zusätzlich nach Aufwand in
Rechnung gestellt.

5.6. Gewährleistung
3rd Level gewährleistet, die Services entsprechend den
vereinbarten Service Levels zu erbringen.
3rd Level misst die Service Levels und stellt dem Kunden
diese Informationen zur Verfügung.
Die Lizenzbedingungen und die Gewährleistung
gegenüber dem Hersteller des Services ergeben sich
direkt aus den Herstellerbedingungen. Jede
Gewährleistung für Services gegenüber 3rd Level ist
ausgeschlossen.
Bei einem andauernden Unterbruch der Leistungen kann
der Kunde den Vertrag ausserordentlich kündigen.
Weitere Ansprüche des Kunden bei Nichteinhaltung der
Service Levels sind ausgeschlossen.

5.7. Vertragsdauer
Die Vertragsdauer und ordentliche Kündigung bestimmt
sich nach dem Einzelvertrag.
Jede Partei kann den Vertrag aus wichtigem Grund
ausserordentlich und ohne Frist kündigen, wenn die
andere Partei den Vertrag schwerwiegend verletzt hat
oder wenn über sie der Konkurs oder ein
Nachlassverfahren eröffnet worden ist.
Vor der ausserordentlichen Kündigung infolge
Vertragsverletzung ist die andere Partei, wenn es die
zeitlichen Verhältnisse zulassen und es der kündigenden
Partei zumutbar ist, unter Androhung der
ausserordentlichen Kündigung schriftlich abzumahnen
und es ist eine angemessene Nachfrist von mindestens
30 Tagen zur Behebung der Vertragsverletzung
anzusetzen.